Voraussetzung für die Teilnahme am Weiterbildungsangebot ist grundsätzlich ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium und eine zweijährige, einschlägige Berufstätigkeit. Über die Einschlägigkeit und mögliche Ausnahmen entscheidet die Prüfungskommission.
Näheres ist in der Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Counseling geregelt.